Die norwegische Verbraucherschutzzentrale hat Nintendo vor Gericht gezogen, weil es im Nintendo eShop nicht möglich ist, Vorbestellungen zu stornieren. Da Nintendo of Europe in Deutschland stationiert ist, ging der Prozess vor ein Frankfurter Gericht. Auch die deutsche Verbraucherschutzzentrale hat sich hinter die Anklage gestellt. Jetzt allerdings fiel die Entscheidung.
Dem Urteil zufolge hat Nintendo hierbei gegen kein EU-Recht verstoßen und muss Vorbestellungen auch in Zukunft nicht stornierbar machen. Die Entscheidung wird seitens des Gerichts damit begründet, dass man mit dem Kauf und dem Vorab-Download des Spiels den Kaufvertrag erfüllt habe. Ganz anderer Meinung war jedoch die Gegenseite. Sie behauptete, dass allein damit kein Kaufvertrag erfüllt wurde, da das Spiel nicht gestartet werden könne. Im November 2019 gab es die Anhörung und kurz vor Weihnachten dann auch die Entscheidung. Aufgrund der Tatsache, dass der Prozess nicht öffentlich ausgetragen wurde, wurde die Entscheidung erst jetzt bekanntgegeben.
Die Verbraucherschutzzentrale Deutschland will den Fall vor dem Frankfurter Oberlandesgericht schlichten. Bis ein neuer Gerichtsprozess beginnt, wird es allerdings wohl noch mindestens eineinhalb Jahre dauern. Bis dahin müssen wir uns wohl oder übel weiterhin damit zufriedengeben, dass Nintendo keine Rückerstattung von Vorbestellungen einführen wird.