Die US-Handelsaufsicht FTC hat eine Klage gegen Uber eingereicht und wirft dem Fahrdienstvermittler darin vor, bei „Uber One“ falsche Versprechungen zu machen, Abogebühren zu früh abzubuchen sowie die Kündigung „extrem schwer“ zu machen.

Die US-Handelsaufsicht FTC hat eine Klage gegen Uber eingereicht und wirft dem Fahrdienstvermittler darin vor, bei „Uber One“ falsche Versprechungen zu machen, Abogebühren zu früh abzubuchen sowie die Kündigung „extrem schwer“ zu machen.
VMware hat kürzlich eine Klage gegen die US-amerikanische Sparte sowie Tochterfirmen von Siemens beim Bezirksgericht in Delaware eingereicht. Siemens wird in der Klage eine Softwarenutzung ohne gültige Lizenzen vorgeworfen. Insgesamt seien über 1.400 Instanzen betrieben worden, für die kein Vertrag vorgelegen haben sollen.
Bei der Versteigerung der 5G-Frequenzen gab es massiven Einfluss vom ehemaligen Bundesverkehrsministerium unterm CSU-Politkiker Andreas Scheuer. Bei der Festlegung der Regeln für die Auktion soll es im Jahr 2019 dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln zufolge nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Das Gericht gab den Mobilfunkanbietern Freenet und EWE Tel, welche sich benachteiligt gesehen haben, recht.
Die norwegische Verbraucherschutzzentrale hat Nintendo vor Gericht gezogen, weil es im Nintendo eShop nicht möglich ist, Vorbestellungen zu stornieren. Da Nintendo of Europe in Deutschland stationiert ist, ging der Prozess vor ein Frankfurter Gericht. Auch die deutsche Verbraucherschutzzentrale hat sich hinter die Anklage gestellt. Jetzt allerdings fiel die Entscheidung.
Ein Kunde hat kürzlich den Mobilfunkanbieter „O2“ auf 210.000 € verklagt. „So was kann doch nur in den USA passieren!“ – Falsch gedacht, denn das Ganze spielt sich aktuell in der bayerischen Landeshauptstadt München ab.
Jetzt ist es amtlich: das „StreamOn“ gemannte Angebot der Deutschen Telekom ist in ihrer derzeitigen Version illegal. Zu diesem Entschluss kam das Oberverwaltungsgericht Köln am vergangenen Freitag.