In Deutschland gibts Mindestversorgungen für die Internetversorgung. Die haben zwar Schneckentemponiveau, aber vielleicht kann man ja irgendwie damit arbeiten, wenn man nichts macht. Jetzt hat der Bundesrat eine Entscheidung getroffen., laut der künftig neue Mindeststandards für die Internetversorgung gelten, welche allen Menschen in Deutschland einen besseren Zugang zum digitalen Leben ermöglichen sollen.
Die neuen Regelungen sehen eine Steigerung der Mindestbandbreiten vor. Die Download-Geschwindigkeit wird von 10 MBit/s auf sagenhafte 15 Mbit/s angehoben. Eine weitere Verbesserung soll es beim Upload geben, welcher von 1,7 MBit/s auf sage und schreibe 5 Mbit/s steigt. Diese Anpassungen sollen den gestiegenen Anforderungen an die Internetnutzung Rechnung tragen.
Die rechtliche Grundlage für diese Änderungen bildet das Telekommunikationsgesetz (TKG), welches seit Dezember 2021 einen Rechtsanspruch auf eine Mindestversorgung garantiert. Die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung der neuen Standards und setzt sie nötigenfalls durch. Menschen, denen kein Zugang zu einem entsprechenden Internetanschluss zur Verfügung steht, können sich direkt an die Bundesnetzagentur wenden.
Laut Bundesnetzagentur sei die Mindestversorgung ein dynamischer Prozess. Die Standards sollen regelmäßig überprüft und an die technische Entwicklung sowie die Bedürfnisse der Gesellschaft angepasst werden. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie der Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestages haben der Änderungsverordnung bereits zugestimmt.