Im Streit um die CO2-Neutralität der Apple Watch hat das Landgericht Frankfurt am Main eine Entscheidung gefällt. Demnach muss Apple seine Werbeaussagen in Bezug auf die CO2-Neutralität der Apple Watch in Deutschland einstellen.
Gegen die Werbeaussagen geklagt hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Apple hat immer noch die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. Bisher gab es seitens Apple aber noch kein Statement bezüglich weiterer rechtlicher Schritten.
Kern des Rechtsstreits seien demnach die von Apple beworbenen Kompensationsprojekte in Paraguay. Dort nutzt Apple nämlich Eukalyptus-Monokulturen, um die bei der Produktion der Apple Watch entstehenden CO2-Emissionen auszugleichen. Diese Praxis wurde jetzt aber gerichtlich verboten. Die Deutsche Umwelthilfe sieht in dem Urteil ein Signal an die Industrie. Dementsprechend müssen Unternehmen zukünftig ihre Klimaschutzversprechen mit beleg- und nachprüfbaren Fakten belegen.
Generell wirds in diesem Zusammenhang sb 2026 so und so spannend, denn ab September nächsten Jahres wird dann auch die EU-Gesetzgebung zu Werbung mit Umweltaussagen gelten: “Allgemeine” Umweltaussagen sollen in Zukunft immer dann rechtswidrig sein, wenn der Unternehmer keine Nachweise für die beworbene hervorragende Umweltleistung erbringen kann (Anhang I Nr. 4a UGP-RL-Entwurf). Umfasst sind dann zahlreiche in der Werbung allgemein genutzte Begriffe wie zum Beispiel “grün”, “natürlich”, “ökologisch”, “umweltfreundlich”, “umweltschonend”, “biologisch abbaubar”, “klimaneutral”, “CO2-neutral” oder “energieeffizient”.

