Mobilfunk

Urteil: Vergabe der 5G-Frequenzen war rechtswidrig

Bei der Versteigerung der 5G-Frequenzen gab es massiven Einfluss vom ehemaligen Bundesverkehrsministerium unterm CSU-Politkiker Andreas Scheuer. Bei der Festlegung der Regeln für die Auktion soll es im Jahr 2019 dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln zufolge nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Das Gericht gab den Mobilfunkanbietern Freenet und EWE Tel, welche sich benachteiligt gesehen haben, recht.

Im Kern gings um die Frage, ob das damalige Bundesverkehrsministerium rechtswidrig Einfluss auf die Rahmenbedingungen der Frequenzauktion genommen haben könnte. Demnach wurde auf eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung vom Bund verzichtet. 

Eine solche Regelung oder zumindest strenge Vorgaben hätten kleineren Mobilfunkanbietern, welche kein eigenes Netz haben und Netzkapazitäten mieten, wesentlich geholfen. Ihre Position wäre gegenüber größerer Netzbetreibern gestärkt worden. Mit EWE Tel und Freenet fühlten sich zwei kleinere Mobilfunkanbieter benachteiligt und zogen vor Gericht. 

In dem Kölner Urteil wurde letztendlich festgestellt, dass die Politik auf eine eigentlich unabhängige Behörde rechtswidrig Einfluss genommen hat. Damit wurde der Vorwurf eines politischen Deals bestätigt. Dieser sah vor, dass die Netzbetreiber zwar zu harten Ausbauzielen verdonnert wurden, im Gegensatz dazu aber beim Thema Netzvermietung milde behandelt wurden.

Der Rechtsstreit durchlief vorher schon durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht. Die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig wiesen den Fall im Oktober 2021 aber wieder ans Verwaltungsgericht in Köln zurück. Die Kölner Richter entschieden jetzt, dass die Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 26. November 2018 über die Vergabe- und Auktionsregeln für die im Jahr 2019 durchgeführte Versteigerung der für den 5G-Mobilfunk besonders geeigneten Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz rechtswidrig gewesen sei.

Wie sich das Kölner Urteil auf die Mobilfunkkunden in Deutschland auswirken wird, ist aktuell noch nicht absehbar, auch weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Das Verwaltungsgericht hat zwar keine weitere Revision zugelassen, die Bundesnetzagentur kann aber versuchen, eine Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu erzwingen.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Reinhard Houben, sagte: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln ist nach dem Mautdesaster die nächste schallende Ohrfeige für den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.“ Aber auch die Bundesnetzagentur habe sich offenkundig nicht klar genug gegen die massive politische Einflussnahme gewehrt. „Leidtragende der rechtswidrigen Entscheidung der Präsidentenkammer waren die Verbraucherinnen und Verbraucher, Profiteure die etablierten Mobilfunkanbieter.“

Bei der Auktion für den Mobilfunkstandard 5G hatten vier Telekommunikationskonzerne Frequenzen für insgesamt 6,5 Milliarden Euro ersteigert. Dabei verpflichteten sie sich zu Mindestausbauzielen wie beispielsweise, dass sie bis Ende 2022 je 98% der Haushalte eines jeden Bundeslands mit mindestens 100 MBit/s im Download versorgen.