Die Bundesnetzagentur hat sich gegen eine neue Auktion für die im kommenden Jahr auslaufenden Nutzungsrechte der Mobilfunkfrequenzen ausgesprochen und will stattdessen die aktuell geltenden Nutzungsrechte verlängern. Ein neues wettbewerbsgewerbliches Verfahren soll anschließend zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.
Die Bundesnetzagentur plant mit einer an konkrete Auflagen gebundene Verlängerung um fünf Jahre, die aktuell vergebenen Nutzungsrechte laufen Ende 2025 aus. Der wirksame Wettbewerb solle durch diese Regelung nicht beeinträchtigt werden.
Unsere vorrangigen Ziele sind die Verbesserung der Versorgung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher und die weitere Förderung des Wettbewerbs. Die Verlängerung von Frequenzen soll mit ambitionierten Versorgungsauflagen verknüpft werden. Eine spezifische Versorgungsauflage für den ländlichen Raum und eine Flächenauflage können gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land fördern. Wir wollen den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt weiter stärken. Hierfür soll die Verlängerung mit speziellen Regelungen für den vierten Netzbetreiber und einem Verhandlungsgebot für Diensteanbieter verbunden werden.
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur
Eine besondere Rolle soll in diesem Zusammenhang dem erst seit Ende 2023 in diesem Segment aktiven und neben der Telekom, Vodafone und O2 vierten Netzbetreiber 1&1 Mobilfunk, zukommen. Um diesen durch den Aufschub nicht zu benachteiligen, will die Bundesnetzagentur die bislang drei Mobilfunknetzbetreiber dazu verpflichten, 1&1 eine auf Zusammenarbeit basierende Mitbenutzung von Frequenzen zu ermöglichen. Falls eine entsprechende Einigung nicht zustande kommen und 1&1 dadurch ab 2026 von keinem bundesweiten Netzbetreiber die Mitbenutzung ermöglicht werden sollte, behält sich die Bundesnetzagentur vor, National Roaming verpflichtend anzuordnen.
Im Rahmen der mit einer Verlängerung der Nutzungsrechte einhergehenden Versorgungsauflagen sollen konkret nutzbare Mindestdatenraten in besiedelten sowie nicht besiedelten Flächen und zudem auch Anforderungen an die Versorgung in Gebäuden und Fahrzeugen definiert werden. Dabei spricht die Bundesnetzagentur von Zielen, die speziell den Empfang im ländlichen Raum verbessern sollen. Aktuell sieht der Entwurf die folgenden Eckpunkte als Mindest-Versorgungsleistung für die drei etablierten Betreiber Telekom, Vodafone sowie O2 vor:
- ab 2030 99,5% der Fläche mit 50 MBit/s,
- ab 2029 in jedem Bundesland 99% der Haushalte in Gemeinden im ländlichen Raum mit 100 MBit/s,
- ab 2029 alle Bundesstraßen mit 100 MBit/s,
- ab 2029 alle Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen mit 50 MBit/s und
- ab 2030 Kreisstraßen mit 50 MBit/s
Jetzt sammelt die Behörde noch bis zum 8. Juli Stellungnahmen zum hier veröffentlichten Entwurf.