Amazon Dash Buttons: vorläufiges Verkaufsverbot in Deutschland

Amazon muss seine WLAN-Bestellknöpfe vom Markt nehmen. Laut dem Oberlandesgericht München führen sie zu intransparenten Bestellungen und verletzen so Gesetze für den Internethandel. Der Konzern will nun Rechtsmittel einlegen.

Im Internet einkaufen ohne Smartphone oder Tablet, ganz einfach via Knopfdruck – das bietet Amazon für Waschmittel, Kaffee und einige Dutzend anderer Produkte des täglichen Bedarfs an. Jetzt hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass das Versandunternehmen seine „Dash Buttons“ nicht weiter verwenden darf.

Die aufklebbaren, nur mit dem jeweiligen Hersteller-Logo versehenen Knöpfe führten zu intransparenten Bestellungen, erklärten die Richter. Klare Informationen zu Inhalt, Preis und ein klarer Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung fehlten. Damit verstoße Amazon gegen die Gesetze für den Internethandel.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dort seien Beschwerden von Verbrauchern eingegangen, sagte ihr Sprecher Thomas Bradler. Schon das Landgericht München hatte Amazon zur Unterlassung verurteilt. Dem schloss sich nun das Oberlandesgericht an und ließ keine Revision zu.

Amazon kündigte gegenüber tagesschau.de trotzdem an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Es sei nicht nur innovationsfeindlich, sondern „hindere Kunden auch daran, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, ob ihnen ein Service wie der Dash Button ein bequemes Einkaufserlebnis ermöglicht“, hieß es in einer Erklärung. Das Unternehmen sei überzeugt, dass der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen.

Amazon setzt im Eigenhandel und als Marktplatz in Deutschland ca. 26 Milliarden Euro pro Jahr um und macht damit knapp die Hälfte des Online-Umsatzes in Deutschland. Wie viel davon über Dash Buttons erzeugt wurde, darüber schweigt der Konzern. In der Technikszene genießen die Geräte eine gewisse Beliebtheit, da sie sich mit einiger Kenntnis umprogrammieren und zu anderen Zwecken nutzen lassen können.