Telekom StreamOn

Telekom: StreamOn in der derzeitigen Form illegal

Jetzt ist es amtlich: das „StreamOn“ gemannte Angebot der Deutschen Telekom ist in ihrer derzeitigen Version illegal. Zu diesem Entschluss kam das Oberverwaltungsgericht Köln am vergangenen Freitag.

Auch eine Beschwerde der Deutschen Telekom in Form eines Eilantrags gegen diese Entscheidung lehnte der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts ab. Das Urteil ist demnach unanfechtbar.

In einer Pressemeldung durch das Oberverwaltungsgericht Köln wurde das Urteil bestätigt: in der derzeitigen Form verstößt das „StreamOn“-Angebot der Deutschen Telekom gegen geltende Roaming-Regelungen sowie gegen den Grundsatz der Netzneutralität.

Die Telekom hat allerdings bereits reagiert und erklärt, dass man an dem Angebot grundsätzlich festhalten wolle, dieses Vorhaben allerdings Veränderungen an der bisherigen Version erfordere.