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Facebook: Bundeskartellamt schränkt Datensammelwut stark ein

Es könnte ein entscheidender und wegweisender Fall werden: Das Bundeskartellamt schränkt die Sammlung und Verarbeitung von Nutzerdaten durch Facebook stark ein. Das Unternehmen kündigt bereits Widerstand gegen das Votum an.

Das Bundeskartellamt hat Facebook die Datensammlung außerhalb des Online-Netzwerks, zum Beispiel mit dem „Like“-Button, verboten, weil es darin unfairen Wettbewerb sieht. Facebook besitze in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung und missbrauche sie, erklärte die Behörde. Facebook will sich gegen das Votum des Kartellamtes vor Gericht wehren. Es ist ein Fall, der durch die Verknüpfung von Datenschutz und Wettbewerbsaufsicht wegweisend werden könnte – und jahrelang durch die Instanzen geht.

Das Kartellamt untersagte Facebook auch, die auf fremden Websites gesammelten Daten mit Infos zusammenzuführen, die bei den Nutzern auf der Plattform des Online-Netzwerks selbst gesammelt wurden. Die Behörde betrachtet dabei auch zum Konzern gehörende Apps wie Instagram und WhatsApp als Drittquellen. Das Online-Netzwerk bekam ein Jahr Zeit, sein Verhalten zu ändern und muss innerhalb von vier Monaten Lösungsvorschläge präsentieren. Binnen eines Monats kann das Online-Netzwerk Beschwerde gegen die Entscheidung des Kartellamts beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.

Facebook bestreitet, eine marktbeherrschende Stellung zu haben

„Facebook darf seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt (Foto). Die Kombination von Daten aus dem sozialen Netzwerk und von externen Internetseiten habe „ganz maßgeblich“ dazu beigetragen, dass Facebook eine marktbeherrschende Stellung erlangt habe.

Facebook kontert, das Online-Netzwerk sei zwar beliebt, habe allerdings keine marktbeherrschende Stellung. Man verstoße auch nicht gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Außerdem seien für die Aufsicht über ihre Einhaltung die Datenschutzbehörden und nicht Wettbewerbshüter zuständig.

Das Bundeskartellamt untersucht bisher nur die Datensammlung außerhalb der Facebook-Kernplattform – mit dem „Gefällt-mir“-Button oder dem Auswertungsdienst Facebook Analytics. Ein zentraler Kritikpunkt der Wettbewerbshüter aus Bonn ist, dass man der Datenerhebung „als Gesamtpaket“ zustimmen muss, um Facebook überhaupt nutzen zu können.

Barley freut sich über Entscheidung

Justizministerin Katarina Barley hat den Kartellamtsentscheid gegen die Sammlung von Nutzer-Daten durch Facebook ausdrücklich begrüßt. „Facebook hat die Sammlung und Vernetzung von Nutzerdaten inzwischen weit über seine eigene Plattform hinaus ausgebaut“, sagte die SPD-Politikerin. „Die Schnittstellen des Konzerns greifen die Daten nicht nur bei den anderen Diensten des Konzerns ab, sondern auch bei zahlreichen Apps und Webangeboten von Dritten“, kritisierte sie.

Den Nutzern sei dieser Datenabfluss sehr oft weder bewusst noch könnten sie diesen verhindern, wenn sie die Angebote nutzen wollen. „Ich begrüße es daher nachdrücklich, dass das Bundeskartellamt diese massive Zusammenführung von Nutzerdaten nun auch unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten geprüft hat und eine erhebliche Einschränkung dieser Praxis fordert“, sagte die Justizministerin. „Gegen den Missbrauch von Datenmacht müssen wir konsequent vorgehen.“